Wärmepumpe
Kurz erklärt
Stand September 2026 fördert die KfW den Heizungstausch für private Eigentümer mit 30 % Grundförderung; je nach persönlicher Situation sind weitere Boni möglich, insgesamt bis maximal 80 %.
Im Detail
Die KfW-Heizungsförderung 458 wurde zum 21. Juli 2026 angepasst. Für private Eigentümer beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer können abhängig von Voraussetzungen Klima- und Einkommensboni hinzukommen; die Gesamtförderung ist auf maximal 80 % begrenzt. Beim Einfamilienhaus werden derzeit bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Förderbedingungen können sich ändern, daher sollten vor Vertrags- und Antragsschritten immer die aktuellen KfW-Regeln geprüft werden.