Energie-Kraft Süd
Illustratives Wohnhaus mit Photovoltaik, Wärmepumpe und Elektroauto an einer Wallbox

Photovoltaik · Speicher · Strombezug

Der Stromtarif gehört zum Energiesystem.

Eigener Solarstrom, gespeicherte Energie und flexibler Verbrauch: Wir helfen Ihnen zu beurteilen, welche Tarifstruktur zu Ihrem Zuhause passt.

Hero: KI-generiertes, illustratives Motiv · kein Referenzprojekt

Technik & Tarif gemeinsam planen

Welcher Stromtarif passt zu Ihrem Energiesystem?

Wer Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox nutzt, hat andere Anforderungen als ein Haushalt ohne diese Technik. Entscheidend ist, wie viel Strom Sie noch aus dem Netz beziehen – und zu welchen Zeiten.

Festpreis, zeitvariable und dynamische Tarife bieten unterschiedliche Möglichkeiten. Wir betrachten Erzeugung, Verbrauch und steuerbare Geräte zusammen und helfen Ihnen, eine passende Tarifstruktur zu beurteilen. Die konkreten Vertragsbedingungen klären Sie mit Ihrem Stromlieferanten.

Stand Oktober 2026 · geprüft am

Offizielle Quellen

Zuerst das Zusammenspiel

Eigenstrom nutzen. Netzbezug gezielt ergänzen.

Die PV-Anlage erzeugt Strom, den Ihr Haus direkt nutzen kann. Ein Speicher hält Überschüsse für später bereit. Wärmepumpe und Wallbox können einen Teil ihres Bedarfs zeitlich verschieben.

Ein passendes Energiemanagement stimmt diese Möglichkeiten aufeinander ab. Der Stromtarif ergänzt den Bedarf, der anschließend noch aus dem Netz kommt.

PhotovoltaikSolarstrom ↓Haus & VerteilungNetzSpeicherWärmepumpeWallboxEMS koordiniert Speicher & Verbraucher
Vereinfachtes Systemschema: Pfeile zeigen mögliche Energieflüsse. Das Energiemanagementsystem (EMS) steuert; es ist keine Energiequelle. Netzbezug und Einspeisung laufen über das passende Messkonzept.

Vier Perspektiven auf Ihren Strombezug

Die wichtigsten Tarifmodelle.

Wie der Preis entsteht und für welchen Verbrauch Strom geliefert wird, sind zwei verschiedene Fragen. Auch Wärmepumpenstrom kann beispielsweise feste oder variable Preise haben.

01 / Planbarkeit für den Reststrom

Festpreistarif

Ein klassischer Festpreistarif bietet einen weitgehend planbaren Strompreis für einen vereinbarten Zeitraum. Welche Bestandteile die Preisgarantie umfasst, steht im Vertrag; Netzentgelte, Steuern oder Umlagen können davon ausgenommen sein.

Auch mit Photovoltaik brauchen Sie normalerweise noch Netzstrom: nachts, im Winter oder bei geringer Erzeugung. Ein Speicher kann diesen Bedarf verringern und zeitlich verschieben, ersetzt den Netzbezug aber nicht automatisch vollständig.

Vor der Auswahl prüfen: Umfang der Preisgarantie, Laufzeit, Grundpreis und verbleibender Netzbezug.

§ 41a EnWG: Tarifmodelle und Angebotspflichten ↗

02 / Verbrauch nach festen Zeitfenstern planen

Zeitvariabler Stromtarif

Tageszeitabhängige Tarife unterscheiden zwischen vorher festgelegten Preiszeiten. Der Preis folgt damit einem vereinbarten Zeitplan und nicht jeder kurzfristigen Bewegung am Strommarkt.

Das kann eine überschaubare Zwischenlösung zwischen Festpreis und dynamischem Tarif sein. Wallbox, Wärmepumpe oder ein technisch geeigneter Speicher können solche Zeitfenster nutzen – soweit Alltag, Komfort und Betrieb es erlauben.

Vor der Auswahl prüfen: Zeitfenster, Messanforderungen und die tatsächlich verschiebbare Strommenge.

§ 41a EnWG: Tarifmodelle und Angebotspflichten ↗

03 / Flexibilität bewusst nutzen

Dynamischer Stromtarif: Verbrauch und Preis zusammenbringen.

Bei einem dynamischen Stromtarif folgt der Energiepreis dem kurzfristigen Strommarkt, dem Spotmarkt. Preise verändern sich im Tagesverlauf, je nach Vertrag beispielsweise viertelstündlich. Zum Marktpreis kommen weitere Preisbestandteile und mögliche Anbietergebühren hinzu.

Ein Vorteil kann entstehen, wenn Sie Netzstrom gezielt in günstigeren Zeitfenstern beziehen. Wer viel Strom während hoher Marktpreise benötigt und wenig verschieben kann, kann dagegen höhere Kosten haben. Ein dynamischer Tarif ist deshalb nicht automatisch günstiger.

Verbrauch verschieben, wenn es passt

Zeitraum AZeitraum BZeitraum CNiedrigerer PreisFlexibler Verbrauch
PV direkt nutzenÜberschüsse speichernLaden & Heizen abstimmen
Schematische Erklärung ohne Marktdaten oder Preisangaben. Günstige Zeitfenster liegen nicht an jedem Tag zur gleichen Uhrzeit. Die nutzbare Flexibilität hängt von Ihrer Technik und Ihrem Alltag ab.

PV + Speicher + dynamischer Tarif

Tagsüber Solarstrom direkt nutzen, Überschüsse speichern und bei hohen Marktpreisen den Netzbezug möglichst reduzieren: Das ist eine mögliche Strategie. In günstigeren Marktphasen können flexible Verbraucher gezielt Netzstrom nutzen.

Netzladen des Speichers kommt nur infrage, wenn Speicher, Wechselrichter, EMS, Messkonzept und Tarif dies unterstützen. Speicherverluste, Alterung, Gebühren und die Trennung von PV- und Netzstrom bei einer späteren Einspeisung sind mitzudenken. Die Wirtschaftlichkeit muss für das konkrete System geprüft werden.

Smart Meter und Steuerung sind zwei Aufgaben

Für den dynamischen Tarif ist ein intelligentes Messsystem einzuplanen. Es verbindet die Messeinrichtung mit einem Smart-Meter-Gateway; ein digitaler Zähler allein ist noch kein intelligentes Messsystem. Das EMS übernimmt dagegen die Abstimmung geeigneter Verbraucher.

Seit 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Sie müssen einen solchen Tarif nicht wählen. Vor dem Wechsel sind Messkosten, Preisbildung, Risiken und technische Kompatibilität zu klären.

§ 41a EnWG: Tarifmodelle und Angebotspflichten ↗
§ 2 MsbG: intelligentes Messsystem ↗

04 / Liefermodell und Messkonzept abstimmen

Wärmepumpen-Stromtarif

Für Wärmepumpen bieten Lieferanten spezielle Stromtarife an. Die Wärmepumpe kann je nach Messkonzept gemeinsam mit dem Haushalt oder separat gemessen werden. Ein eigenes Liefermodell ist keine Voraussetzung für den Betrieb jeder Wärmepumpe.

Ein separater Wärmepumpentarif ist nicht automatisch günstiger. Entscheidend sind Verbrauch, Strompreis, Netzentgelt, zusätzliche Grund- und Messkosten und die Frage, wie der eigene Solarstrom für die Wärmepumpe nutzbar bleibt. Wir stimmen deshalb Messkonzept, PV und Heizung gemeinsam ab.

Vor der Auswahl prüfen: PV-Eigenverbrauch, zusätzlicher Zähler, Grund- und Messkosten sowie § 14a.

Wärmepumpe im Energiesystem planen

§ 14a EnWG / eine eigene Ebene

Stromtarif und Netzentgelt gemeinsam betrachten.

§ 14a ist kein Stromtarif. Die Regelung verbindet die netzorientierte Steuerung bestimmter Geräte mit reduzierten Netzentgelten. Bei drohender Netzüberlastung darf der Netzbetreiber deren Netzbezug zeitweise begrenzen. Der normale Haushaltsverbrauch ist davon nicht betroffen.

Die neuen Regeln betreffen grundsätzlich seit 1. Januar 2024 in Betrieb genommene steuerbare Geräte mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung: etwa private Wallboxen, Wärmepumpen und Speicher hinsichtlich ihres Netzladens. Für Bestandsanlagen und die Zusammenfassung kleinerer Wärmepumpen gelten besondere Vorgaben.

Bundesnetzagentur: steuerbare Verbrauchseinrichtungen ↗
Stromtarif
Das Preis- und Vertragsmodell Ihres Stromlieferanten. Es legt unter anderem fest, ob der Energiepreis fest, zeitvariabel oder dynamisch ist.
Netzentgelt
Die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Sie sind üblicherweise Teil der Stromrechnung und können unter den §-14a-Voraussetzungen reduziert werden.

Modul 1

Pauschale Entlastung

Pauschale Netzentgeltreduzierung je Marktlokation. Ein separater Zähler für das steuerbare Gerät ist hierfür nicht erforderlich. Die konkrete Pauschale richtet sich nach dem Netzgebiet.

Grundmodul, wenn keine andere Auswahl erfolgt.

Modul 2

Reduzierter Arbeitspreis

Der Netzentgelt-Arbeitspreis wird auf 40 % reduziert. Das betrifft nicht den gesamten Strompreis. Ein separater Zähler für den steuerbaren Verbrauch ist erforderlich; hier fällt kein Netzentgelt-Grundpreis an.

Alternative zu Modul 1; nicht mit Modul 3 kombinierbar.

Modul 3

Zeitvariable Netzentgelte

Seit April 2025 als Ergänzung zu Modul 1 wählbar. Der Netzbetreiber legt Zeitfenster mit drei Preisstufen fest. Ein intelligentes Messsystem und eine Marktlokation ohne registrierende Leistungsmessung sind erforderlich.

Nur zusammen mit Modul 1; gilt für den Netzbezug dieser Marktlokation.

Ein günstiger Börsenpreis und ein günstiges Netzentgelt-Zeitfenster müssen nicht zusammenfallen. Entscheidend sind die gesamten Bezugskosten. Prüfen Sie außerdem, wie Ihr Liefervertrag die Netzentgeltreduzierung an Sie weitergibt; die Weitergabe ist nicht allein durch die Modulauswahl garantiert.

Bundesnetzagentur: Netzentgelt-Module ↗

Die Anforderungen entscheiden

Welches Modell passt zu welchem Energiesystem?

Der passende Ansatz hängt vom verbleibenden Netzbezug, vom Zeitpunkt des Verbrauchs und von Ihrer Bereitschaft zur Steuerung ab. Diese Übersicht ist eine Orientierung für die gemeinsame Planung.

Festpreistarif

Wenn Sie Ihren Netzbezug kalkulieren möchten und keine laufende Preisoptimierung wünschen.

Zu prüfen: Umfang der Preisgarantie, Laufzeit, Grundpreis und verbleibender Netzbezug.

Zeitvariabler Stromtarif

Wenn sich Laden, Heizen oder andere Verbräuche in vorab bekannte Zeitfenster verschieben lassen.

Zu prüfen: Zeitfenster, Messanforderungen und die tatsächlich verschiebbare Strommenge.

Dynamischer Stromtarif

Wenn flexible Verbraucher, ein geeigneter Speicher und Energiemanagement den Netzbezug gezielt verschieben können.

Zu prüfen: Intelligentes Messsystem, Preisrisiko, Gebühren und kompatible Steuerung.

Wärmepumpen-Stromtarif

Wenn der Wärmepumpenverbrauch und das passende Messkonzept ein separates Liefermodell sinnvoll machen können.

Zu prüfen: PV-Eigenverbrauch, zusätzlicher Zähler, Grund- und Messkosten sowie § 14a.

Neue Möglichkeiten / § 42c EnWG

Solarstrom gemeinsam nutzen: Energy Sharing.

Energy Sharing ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen, erneuerbaren Strom mit weiteren Teilnehmern zu teilen. Anders als beim Eigenverbrauch im Haus wird dafür das öffentliche Verteilnetz genutzt. Der Anlagenbetrieb darf dabei nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit dienen.

Seit 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Nutzung innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets ermöglichen. Ab 1. Juni 2028 kommt die gesetzliche Erweiterung auf angrenzende Bilanzierungsgebiete in derselben Regelzone hinzu. Eine gemeinsame Postleitzahl allein ist deshalb kein ausreichendes Kriterium.

Bundesnetzagentur: Umsetzung von Energy Sharing, Mitteilung Nr. 73 ↗
Messung, Verträge & Abrechnung
Viertelstündliche Messwerte, ein vereinbarter Aufteilungsschlüssel und eine geregelte Bilanzierung sind nötig. Ein geeigneter Dienstleister kann Direktvermarktung und Abwicklung übernehmen. Das ist organisatorisch mehr als das Weiterreichen von PV-Überschüssen.
Reststrom bleibt notwendig
Zur Sharing-Vereinbarung kommt ein ergänzender Stromliefervertrag. Die geteilte Erzeugung deckt den Bedarf nicht jederzeit. Für den Netzbezug fallen weiterhin die üblichen Netzentgelte und Umlagen nach den geltenden Vorgaben an.

Ob Energy Sharing für Ihr Projekt technisch und organisatorisch sinnvoll ist, prüfen wir im jeweiligen Projektkontext. Verfügbarkeit und Bedingungen geeigneter Marktpartner gehören zu dieser Prüfung.

Bundesnetzagentur: Energy Sharing nach § 42c EnWG ↗

Energie-Kraft Süd / Ainring

Ihr Projekt als Ganzes betrachten.

Für Energieprojekte im Berchtesgadener Land und im Landkreis Traunstein in Bayern betrachten wir PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox zusammen mit Verbrauchsprofil, Netzbezug, Messkonzept, Tarif und Netzentgelt.

Hilfreich für das Gespräch sind Ihr Jahresstromverbrauch, vorhandene Anlagendaten und die Zeiten, zu denen Sie heizen oder Ihr Auto laden. Daraus lässt sich beurteilen, welche Flexibilität Ihr System tatsächlich bietet.

Technik, Umsetzung und weitere Fragen

Wir unterstützen bei der technischen Einordnung. Konkrete Lieferverträge, Konditionen und die energiewirtschaftliche Abwicklung liegen bei den jeweiligen Anbietern.

Finanzierung & Förderung

Weitere Antworten zu Photovoltaik, Speichern und Wärmepumpen finden Sie in unserem zentralen FAQ-Bereich.

Zum FAQ-Bereich

Welche Tarifstruktur passt zu Ihrem Energieprojekt?

Energieprojekt besprechen