Wärmepumpe
Kurz erklärt
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der förderfähigen Maßnahme gestellt werden. Für die KfW ist zuvor ein Vertrag mit Fördervorbehalt erforderlich.
Im Detail
Bei der aktuellen KfW-Heizungsförderung wird vor Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen benötigt. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten und einen geplanten Umsetzungszeitraum nennen. Erst nach den jeweils geltenden Förderregeln darf mit der Maßnahme begonnen werden. Weil Fristen und Bedingungen angepasst werden können, sollte der konkrete Ablauf unmittelbar vor Beauftragung mit Fachbetrieb und KfW geprüft werden.