Stromspeicher
Kurz erklärt
Ja. Ortsfeste Stromspeicher sind grundsätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrierungspflichtig.
Im Detail
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ortsfeste Stromspeicher unabhängig von ihrem Inbetriebnahmedatum im Marktstammdatenregister registriert werden müssen. Bei einer neuen PV-Anlage werden Photovoltaikanlage und Speicher als entsprechende Einheiten erfasst. Installationsbetriebe unterstützen häufig bei der Anmeldung, Betreiber sollten jedoch prüfen, dass die Registrierung vollständig und fristgerecht erfolgt.