Stromspeicher
Kurz erklärt
Grundsätzlich kann gespeicherter Solarstrom wieder eingespeist werden. Für die EEG-Vergütung gelten jedoch Bedingungen, insbesondere wenn der Speicher auch Netzstrom lädt.
Im Detail
Seit den Änderungen durch das Solarspitzengesetz kann zwischengespeicherter Solarstrom unter den gesetzlichen Voraussetzungen später eingespeist und vergütet werden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dies aktuell insbesondere dann unkompliziert gilt, wenn ausschließlich Strom aus der Solaranlage im Speicher gespeichert wird. Bei Mischladung aus PV und Netz müssen Mess- und Vergütungsregeln genauer betrachtet werden. Die konkrete Betriebsweise sollte deshalb mit Anlagenkonzept und aktueller Rechtslage abgestimmt werden.