Klimaanlage
Kurz erklärt
Sie beeinflusst Kältemittelwahl, Inverkehrbringen neuer Systeme, Zertifizierung und bei bestimmten Anlagen auch Dichtheitskontrollen. Die Anforderungen werden in den kommenden Jahren strenger.
Im Detail
Die Verordnung (EU) 2024/573 reduziert fluorierte Treibhausgase schrittweise und setzt je nach Bauart und Leistung unterschiedliche GWP-Grenzen. Für größere Split-Systeme gelten andere Übergangsfristen als für kleine Raumklimageräte. Bei fluorierten Kältemitteln bestehen außerdem Anforderungen an zertifiziertes Personal und abhängig von Füllmenge beziehungsweise CO2-Äquivalent an Dichtheitskontrollen. Bei Neuanlagen sollte daher die langfristige Verfügbarkeit des Kältemittels berücksichtigt werden.