Energie-Kraft Süd

Energie verständlich erklärt

Was bedeutet die EU-F-Gas-Verordnung für neue Klimaanlagen?

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Klimaanlage

Kurz erklärt

Die EU schränkt fluorierte Kältemittel schrittweise ein. Für neue Luft-Luft-Splitsysteme bis 12 kW gelten ab 2029 besonders strenge Grenzwerte für das Treibhauspotenzial.

Im Detail

Nach der Verordnung (EU) 2024/573 dürfen neue Luft-Luft-Splitsysteme bis einschließlich 12 kW ab 1. Januar 2029 grundsätzlich keine fluorierten Kältemittel mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten, sofern keine Sicherheitsausnahme greift. Ab 2035 werden F-Gase in neuen Split-Systemen bis 12 kW grundsätzlich weitergehend ausgeschlossen. Bestehende Anlagen werden dadurch nicht automatisch verboten, aber die Entwicklung sollte bei einer langfristigen Neuanschaffung berücksichtigt werden.

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