Wärmepumpe
Kurz erklärt
Neue steuerbare Wärmepumpen müssen grundsätzlich so eingebunden sein, dass der Netzbetreiber ihre Leistung bei Netzengpässen vorübergehend begrenzen kann. Dafür gibt es reduzierte Netzentgelte.
Im Detail
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen mit Inbetriebnahme seit Januar 2024 gelten die neuen §-14a-Regeln. Der Netzbetreiber darf bei lokaler Netzüberlastung die bezogene Leistung zeitweise reduzieren, nicht aber die Anlage beliebig abschalten. Im Gegenzug profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Die technische Umsetzung erfolgt über Mess- und Steuertechnik; konkrete Tarifmodelle und Messkonzepte hängen vom Netzgebiet und gewählten Modul ab.