Photovoltaik
Kurz erklärt
Für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 gelten bei Gebäudeanlagen in Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW.
Im Detail
Stand September 2026: Bei Volleinspeisung gelten für Gebäudeanlagen 12,22 ct/kWh bis 10 kW sowie 10,24 ct/kWh bis 40 und bis 100 kW. Bei größeren Anlagen wird stufenweise nach Leistungsanteilen gerechnet; maßgeblich ist immer der Satz zum Inbetriebnahmezeitpunkt.