Energie-Kraft Süd

Energie verständlich erklärt

Brauche ich als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Zustimmung für eine Split-Klimaanlage?

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Klimaanlage

Kurz erklärt

Mieter benötigen für Wanddurchbruch und fest montiertes Außengerät in der Regel die Zustimmung des Vermieters. In einer WEG können zusätzlich gemeinschaftliche Entscheidungen erforderlich sein.

Im Detail

Eine fest installierte Splitanlage verändert regelmäßig Fassade oder andere Gebäudeteile. Die Verbraucherzentrale weist deshalb darauf hin, dass Mieter die Erlaubnis des Vermieters benötigen. Bei Eigentumswohnungen können Fassade, Dach oder Außenflächen Gemeinschaftseigentum sein, sodass die Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beachten sind. Zusätzlich können örtliche Bau- und Immissionsschutzvorgaben relevant sein.

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